Beratung
Finanzierungsberatung
Bei jedem Pflegefall entstehen für den Pflegebedürftigen und seine Angehörigen viele Fragen, bei deren Klärung wir Ihnen gerne zur Seite stehen. In einem Gespräch vor Ort oder in unserem Büro helfen wir Ihnen bei der Entscheidung, wie die Pflege organisiert und finanziert werden kann, welche Leistungen der Pflegeversicherung Ihnen zustehen und welche Entlastungsangebote existieren.
Pflegekosten werden innerhalb eines festgelegten Rahmens durch die Pflegeversicherung übernommen. Das gilt aber nur sofern und inwieweit der Pflegebedürftige eine Pflegestufe zuerkannt bekommt. Kosten, die durch die Pflegeversicherung nicht gezahlt werden, müssen privat übernommen werden.
Bei Pflegebedürftigen, die notwendige Pflege aus privaten Mitteln nicht bestreiten können, springt unter bestimmten Bedingungen das Sozialamt ein (Hilfe zur Pflege). Über geltende Einkommens- und Vermögensgrenzen informieren wir Sie gerne.
Wird ein Pflegedienst mit der Pflege beauftragt, rechnet dieser die Pflege als sogenannte Sachleistung unmittelbar mit der Pflegekasse oder gegebenenfalls mit dem Sozialamt ab. Wenn Angehörige die Pflege selbst ganz oder zu einem bestimmten Teil übernehmen, erhält der Pflegebedürftige bei vorhandener Pflegestufe durch die Pflegeversicherung ein monatliches Pflegegeld.
Die Leistungen der Pflegeversicherung können bei Ihrer Krankenkasse beantragt werden. Entsprechende Formulare hält die Krankenkasse für Sie bereit.
Der ausgefüllte Antrag wird dann an den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) weitergeleitet. Dieser überprüft im Rahmen eines Hausbesuchs, ob Pflegebedürftigkeit vorliegt. Das gleiche gilt für Anträge auf Höherstufung.
Wir ermitteln mit Ihnen und Ihren Angehörigen den individuellen Pflegebedarf, erstellen einen detaillierten Kostenvorschlag und informieren Sie genauestens über die Finanzierung aller möglicherweise entstehenden Kosten.