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Pflegeleistungen

Körperpflege, Ausscheidungen, Ernährung und Lagern

Die individuelle Körperpflege umfasst das Waschen, Baden, Duschen sowie die Haar-, Mund-, Zahn- und Nagelpflege. Zur Körperpflege gehört auch die Hilfe beim An- und Auskleiden, das Lagern und Betten einschließlich vorbeugender Maßnahmen etwa gegen Wundliegen.

Im Einzelnen werden insbesondere angeboten:

Waschen, Duschen, Baden | Mundpflege, Zahnpflege, Lippenpflege | Rasieren | Hautpflege | Haarpflege | Nagelpflege | An- und Auskleiden | Zur Toilette führen | Überwachung der Ausscheidung | Katheterpflege, Stomaversorgung bei anus praeter (Wechsel und Entleerung des Stomabeutels) | Inkontinenzversorgung | Mundgerechte Vorbereitung der Nahrung (auch angelieferte Warmspeisen) | Lagern und Vorbereiten des Patienten | Kenntnisvermittlung über richtige Ernährung z.B. für Diabetiker | Ausreichende Flüssigkeitszufuhr incl. Beratung über Esshilfen | Sondenernährung bei Implantierter Magensonde | Vorbereiten, Richten und sachgerechtes Verabreichen der Sondennahrung | Richten des Bettes | Wechseln der Bettwäsche | Körper- und situationsgerechtes Lagern | Vermittlung von Lagerungstechniken | Hauswirtschaft – siehe auch Menüpunkt "Service" | Mobilisation

AKSV -Ambulante Kranken- und Senioren-Versorgung _ Körperpflege, Pflegeprodukte
AKSV -Ambulante Kranken- und Senioren-Versorgung _ medizinische Pflege Q-Tipps

Medizinische Pflege, Behandlungspflege

Häusliche Krankenpflege ist in Deutschland eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie wird als Sachleistung von den Krankenkassen erbracht und ist gesetzlich in § 37 SGB V [1] normiert. Die Leistungen der häuslichen Krankenpflege sind nicht zu verwechseln mit den Leistungen der häuslichen Pflege, die zum Leistungsspektrum der Pflegeversicherung gehören.

Die häusliche Krankenpflege muss ärztlich verordnet und von der Krankenkasse genehmigt werden. Voraussetzung für eine ärztliche Verordnung ist, dass die nötigen Verrichtungen nicht vom Patienten selbst oder von einer anderen im Haushalt lebenden Person durchgeführt werden können. Für die Verordnung füllt der Arzt einen Vordruck aus, der zur Genehmigung der Krankenkasse vorgelegt wird. Häusliche Krankenpflege wird zunächst für längstens 14 Tage verordnet. Die Folgeverordnung wird dann in der Regel für ein Quartal oder einen längeren Zeitraum ausgestellt.

Zu den Leistungen der Behandlungspflege gehören insbesondere:

Injektionen (Heparine, Insuline ect.) | Blutzucker-Kontrollen, RR-Kontrollen | Verabreichung von Augentropfen | An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen | Medikamente dosieren und verabreichen | Verbände und Wickel | Wundversorgung und -pflege in Zusammenarbeit mit spezialisierten Wundtherapeuten | Dekubitusversorgung | Diabetikerschulung | Parenterale Ernährung
(Portversorgung)

Wundversorgung

Das ist uns wichtig: Eine enge Kooperation zwischen Arzt, Patient und häuslichem Pflegedienst
Wundversorgungen finden in engster Absprache mit ihrem Hausarzt statt und werden unter Hinzuziehung spezialisierter Wundtherapeuten nach neuesten Erkenntnissen und Verwendung von innovativen Verbandsmaterialien durchgeführt.

Hier können wir auf eine Vielzahl erfolgreich behandelter Wunden verweisen.

Durch die zielgerichtete, qualitätsgestützte und moderne Wundversorgung wird die Erfolgsrate einer dauerhaften Heilung erheblich erhöht. Darüber hinaus wird bei konsequenter Vorgehensweise der Wundheilungsprozess deutlich beschleunigt.

Ziel ist es, betroffene Menschen nach neuesten Erkenntnissen optimal zu versorgen und ihnen durch eine qualifizierte und erfolgreiche Wundtherapie wieder zu mehr Lebensqualität zu verhelfen.

AKSV -Ambulante Kranken- und Senioren-Versorgung _ Wundversorgung Pinzette Verband Kompresse